Gute Resonanz auf die Informationsveranstaltung zum Arzneimittelgesetz und Antibiotikamonitoring
12. Januar 2015
Am Montag, den 12.01.2015 fand in Celle-Garßen die kurzfristig anberaumte Informationsveranstaltung zum Arzneimittelgesetz / Antibiotikamonitoring mit dem Titel „Der Landwirt in der Pflicht – Meldungen zur Antibiotikaverwendung ab 1.7.2014" statt.
Die Referentin Dr. med. vet. Wiebke Scheer vom Landvolk Niedersachsen, Landesbauernverband e.V. informierte ausführlich über die am 01.04.2014 in Kraft getretene Novellierung des Arzneimittelgesetzes incl. Antibiotikamonitoring und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die landwirtschaftlichen Betriebe und beantwortete die aufgeworfenen Fragen.
Nun sind die Betriebsleiter gefragt, die alle diese Vorgaben in die Praxis umsetzen müssen. Als kleine Hilfe stellen wir dazu hier einige Dokumente zum Nachschlagen bereit:
- Einen Katalog mit Fragen und Antworten vom LAVES und dem Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ein Formular zur Benennung eines Dritten für Mitteilungen nach §§ 58a, 58b Arzneimittelgesetz
- Mitteilungen nach § 58b Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG)
Schriftliche Versicherung nach § 58b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 - Das Handbuch für Tierhalter von Masthähnchen und Mastputen zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HIT
- Das Handbuch für Tierhalter von Mastrindern und Mastkälbern zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HIT
- Das Handbuch für Tierhalter von Mastschweinen und Mastferkeln zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HIT
Auch den Vortrag hat Frau Dr. Scheer uns dankenswerter Weise zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt, er ist hier verlinkt.