Kurzfristige Informationsveranstaltung zum Arzneimittelgesetz / Antibiotikamonotoring
am Montag, den 12.01.2015 um 10.00 Uhr im Gasthaus "Zum Lindenhof" in Celle-Garßen
06. Januar 2015
„Der Landwirt in der Pflicht – Meldungen zur Antibiotikaverwendung ab 1.7.2014"
Referentin: Dr. med. vet. Wiebke Scheer,Landvolk Niedersachsen, Landesbauernverband e.V.
Am 01.04.2014 ist die Novellierung des Arzneimittelgesetzes incl. „Antibiotikamonitoring" in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderung betrifft alle Betriebe die mehr als 20 Mastrinder, mehr als 250 Ferkel bis 30 kg, mehr als 250 Mastschweine über 30 kg, mehr als 1000 Mastputen oder mehr als 10.000 Masthühner halten.
Ein wichtiger Termin ist der 14.01.2015, bis zu dem die Antibiotikaanwendungen des 2. Halbjahres 2014 gemeldet sein müssen. Um allen Betroffenen das notwendige Wissen für die künftigen Meldungen zu vermitteln, laden wir kurzfristig zu dieser Informationsveranstaltung ein.
Wir stellen Ihnen hier zudem einige Dokumente zum Nachschlagen bereit:
- einen Katalog mit Fragen und Antworten vom LAVES und dem Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ein Formular zur Benennung eines Dritten für Mitteilungen nach §§ 58a, 58b Arzneimittelgesetz
- Mitteilungen nach § 58b Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG)
Schriftliche Versicherung nach § 58b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 - Das Handbuch für Tierhalter von Masthähnchen und Mastputen zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HIT
- Das Handbuch für Tierhalter von Mastrindern und Mastkälbern zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HIT
- Das Handbuch für Tierhalter von Mastschweinen und Mastferkeln zur Anmeldung und Durchführung von Mitteilungen an die amtliche zentrale Datenbank (TAM) der HIT