Antragstellung zur Tierwohlförderung beginnt

Ausschlusstermin ist der 27. Juli 2015

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23. Juni 2015

Die Antragstellung zur Tierwohlförderung als Bestandteil des Niedersächsischen Tierschutzplanes beginnt. Vom 01.07. bis 27.07.2015 können Anträge auf Zuwendungen für die besonders tiergerechte Haltung von Mastschweinen und Legehennen gestellt werden.

Die Zuwendung kann gewährt werden für Mastschweine mit unkupierten, intakten Schwänzen, und für Legehennen, deren Schnabel nicht gekürzt wurde. Grundvoraussetzung für die Förderung ist unter anderem das Anbieten von Beschäftigungsmaterial.
Der Verpflichtungszeitraum für die Einhaltung der Förderbedingungen beginnt am 01.12.2015 und endet am 30.11.2016. Die Bewilligung der Fördermittel wird nach einem Punktesystem vorgenommen, wobei mindestens 10 Punkte erreicht werden müssen. Die Förderhöhe beträgt 16,50 € je geschlachtetes Mastschwein im Förderzeitraum, bzw. 500 € je GV Legehenne.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter hier. Informationen und Beratung erhalten Sie auch in der Geschäftsstelle.