Neuausweisung und Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes Südheide

Einspruchsfrist bis zum 24.08.2015

14. Juli 2015

Der Entwurf der Verordnung zur 21. Änderung der Verordnung des Landkreises über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Südheide", die Neuabgreunzung und Neuausweisung desselben und der Entwurf des Landkreises Celle über das LSG "Südheide im Landkries Celle" liegen im Zeitraum vom 13.07. 2015 bis 24.8.2015 im Neuen Rathaus und beim Landkreis Celle aus.

In dieser Zeit können Bedenken und Anregungen bei Stadt und Landkreis vorgebracht werden. Wenn im vorgezogenen Beteiligungsverfahren schon Einsprüche eingereicht wurden, diesen aber nicht ausreichend entsprochen worden ist, können diese Einwendungen jetzt noch einmal mit geänderten bzw. verbesserten Begründungen geäußert werden. Ebenso können neue Einwendungen vorgetragen werden.