Verordnung zum Liquiditätshilfeprogramm veröffentlicht

20. November 2015

Die Eilverordnung zum Liquiditätshilfeprogramm  ist am 19. November 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt heute in Kraft.

Am Tag des Inkrafttretens der Eilverordnung werden auf der Website der BLE (www.ble.de) die Antragsunterlagen sowie andere für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Informationen bereitgestellt. Antragsfrist bei der BLE ist der 18. Dezember 2015.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat am 20. November 2015 eine Programminformation zum Liquiditätsprogramm veröffentlicht, die auch die wichtigsten Fragen und Antworten zur Darlehensaufnahme bei der Rentenbank zusammenstellt.