Zweites EU-Hilfspaket Milch

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31. August 2016

Am 25. August 2016 wurde die Rechtsakte im EU-Verwaltungsausschuss mit nationalen Experten diskutiert.
Für die Beihilferegelung zur Mengenreduzierung auf dem Milchmarkt werden EU-weit 150 Millionen Euro ausschließlich aus dem EU-Haushalt bereit-gestellt. Je Kilogramm freiwillig reduzierter Milchanlieferungsmenge werden 14 Cent an Beihilfe gewährt. Zuständig für dieses Antragsverfahren sind in Deutschland die Länder.

Folgende Informationen für Niedersachsen erfolgen unter Vorbehalt der endgültigen Regelungen:
In Niedersachsen wird das Verfahren nach bisherigen Informationen von der Landwirtschaftskammer, Geschäftsbereich Förderung (Hannover), durchgeführt werden. Die Antragstellung für den ersten vorgesehenen Reduktions- und somit Förderzeitraum (IV. Quartal 2016) hat voraussichtlich bis zum 21. September 2016 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu erfolgen. Die Meldung über eine Teilnahme und die geplante Mengenreduktion wird über die HIT - Datenbank erfolgen können. Die entsprechenden Vorbereitungen laufen derzeit, so dass der 13./14. September der mögliche Beginn der Antragsstellung bei den Landesstellen für die erste Ausschreibungsrunde sein könnte. Mit Meldung der Maßnahme über HIT wird nach aktueller Information das eigentliche Antragsformular generiert, welches dann zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (1. Nachweis, dass der Antragsteller bis einschließlich Juli 2016 Milchproduzent war, 2. Nachweise des Milchverkaufs durch den Antragsteller für die Monate Oktober 2015 – Dezember 2015) vollständig und fristgerecht bei der Kammer eingereicht werden soll.
Weiterer Ablauf des Verfahrens:
Die nationale Zahlstellen übermitteln anschließend alle zulässigen Anträge an die EU-Kommission. Auf Basis dieser Rückmeldungen informiert die Kommission die Mitgliedsstaaten, in welchem Umfang die beantragten Mengen bewilligt werden können. Falls die Anträge die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel übersteigen, legt die Kommission einen Allokationskoeffizienten fest.
24. September 2016 bzw. 5 Tage nach Ende der Antragsfrist:
Mitgliedstaaten übermitteln bewilligte Mengen an Landwirte.
1. Oktober – 31. Dezember 2016:
Periode, in der Milchproduktion reduziert werden soll.
Die Stellung des Antrags auf Auszahlung ist nach der Beendigung des Reduktionszeitraums bei der Landwirtschaftskammer zu stellen. Auch hier ist vorgesehen das Antragsverfahren online zu stellen. Hier das aktuelle Infoblatt des Ministeriums.

Unter anderem wurden folgende weitere Maßnahmen beschlossen:
1. Verlängerung des Interventionszeitraums für Magermilchpulver in zwei Schritten:
Der Interventionszeitraum wird bis Ende des Jahres 2016 verlängert (350.000 t), während der neue Interventionszeitraum bereits am 1. Januar 2017 beginnt und am 30. September 2017 (109.000 t) endet.
2. Verlängerung der privaten Lagerhaltung für Magermilchpulver bis Ende Februar 2017.
3. Für anerkannte Erzeugerorganisationen wurde die Möglichkeit der gemeinsamen Planung zur Milchproduktion bis zum 12. April 2017 verlängert.
Nationales Maßnahmenpaket:
Die Ausgestaltung der nationalen Maßnahmen, für die von der EU 58 Mio. für Deutschland zur Verfügung gestellt wurden, ist in Deutschland weiterhin unklar. Das BMEL befürwortet derzeit eine Honorierung für Landwirte, die sich im Vergleich zu einem noch festzulegenden Vorjahreszeitraum an eine Produktionsdisziplin halten. Sehr wahrscheinlich ist eine Kofinanzierung aus dem nationalen Haushalt um zusätzliche 58 Mio. Euro. Das BMEL verweist bzgl. der detaillierten Ausgestaltung unter anderem auf die Agrarministerkonferenz Anfang September in Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Infomationen auch unter: www.bauernverband.de/eu-hilfspaket-milch