Entwurf neue Düngeverordnung - nehmen Sie Ihr Anhörungsrecht wahr!
10. November 2016
Das BML bietet Ihnen als betroffene Betriebsleiter die Möglichkeit, Einwände gegen den Entwurf der neuen Düngeverordnung bis spätestens Montag, 28.11.2016 einzureichen.
Betroffen ist fast jeder landwirtschaftliche Betrieb! Ob Sie Tiere halten und Gülle oder Mist lagern müssen, oder ob Sie nur Acker oder Grünland bewirtschaften, die geplante neue Düngeverordnung hat für nahezu alle Betriebsformen neue Einschränkungen und Auflagen parat.
Auch wenn nicht unbedingt zu erwarten ist, dass jeder einzelne Einwand Berücksichtigung finden wird, sollten sich trotzdem möglichst viele Betroffene kritisch äußern, umso wirkungsvoller können wir als Verband Ihre berechtigten Belange vertreten! Benutzen Sie dazu bitte die hinterlegten Textbausteine am Ende des hier verlinkten Artikels für die jeweils für Sie zutreffende Situation.