Achtung! Verschärfung bei der Genehmigung von Grünlandumwandlung
03. November 2016
Ab soforrt muss auch bei der Entnahme einer Dauergrünlandfläche zu nicht beihilfefähigen Nutzungen im Voraus eine eigenständige, zusätzliche Umwandlungsgenehmigung bei der Bewilligungsstelle eingeholt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.