Landkreis Celle hebt Aufstallungspflicht von Geflügel ab 17. Februar auf

17. Februar 2017

Der Landkreis Celle hebt die Aufstallungspflicht für sämtliches in seinem Gebiet gehaltenes Geflügel mit Wirkung vom 17. Februar 2017 auf. Am 30. November 2016 hatte der Landkreis angeordnet, dass das Geflügel in geschlossenen Ställen oder in einer Schutzvorrichtung zu halten sei.

Ein erhöhtes Risiko des Ausbruchs der Geflügelpest wird nach wie vor in Gebieten gesehen, die durch Wildvögelrastplätze für Gastvögel sowie durch ein besonders hohes Brutvogelvorkommen eine hohe Wildvogeldichte aufweisen (avifaunistisch wertvolle Gebiete). Entsprechende Einzelanordnungen, die Geflügelhalter in diesen Gebieten vom Landkreis Celle erhalten haben, behalten bis zu ihrer schriftlichen Aufhebung weiter ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.landkreis-celle.de/index.php?tx_ddpresseinfo_pi1%5Bart%5D=info&tx_ddpresseinfo_pi1%5Bid%5D=1775