SVLFG: Rücksendefrist wird verlängert!

06. April 2017

Die SVLFG versendet seit Mitte März circa 1,5 Millionen Fragebögen/Anträge auf Ausstellung von Wahlausweisen an die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen.

Hierüber soll die Wahlberechtigung in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte überprüft und festgestellt werden. Aufgrund technischer Probleme hat der Versand der Fragebögen/Anträge längere Zeit in Anspruch genommen als geplant, ist zwischenzeitlich jedoch für alle Regionen erfolgt. Die Zustellung der Fragebögen/Anträge wird Ende dieser Woche abgeschlossen sein. Auf dem Anschreiben ist je nach Versand als Datum für die Rücksendung der 7. April 2017 bzw. der 12. April 2017 angegeben. Dabei handelt es sich um keine Ausschlussfrist. Da die Wahlunterlagen bis zum 11. Mai 2017 übermittelt sein müssen, wird die SVLFG auch alle bis Ende April eingehenden Fragebögen/Anträge noch bearbeiten. Aus organisatorischen Gründen wird dennoch darum gebeten, den Fragebogen mit Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises möglichst rasch und vollständig zu beantworten und für die kostenfreie Rücksendung den Freiumschlag zu nutzen.