Änderung beim Mindeslohn zum Jahreswechsel

26. Oktober 2017

 

 

 

Information aus der Lohnbuchstelle:

Mindestlohn zum Jahreswechsel
Ab 01.11.2017 beträgt der Mindestlohn für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau 9,10 €/h. Vom 01.01.2018 an beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 €/h.
Es besteht Handlungsbedarf, wenn Arbeitsverträge mit Mitarbeitern vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden bzw. keine Arbeitsverträge vorliegen. In diesen Fällen hat der Mitarbeiter ab 01.01.2018 den Anspruch auf 9,10 €/h, da es an einer vertraglichen Vereinbarung fehlt, die eine Herabsetzung des Lohnes von 9,10 € (tariflicher Mindestlohn) auf 8,84 € (gesetzlicher Mindestlohn) vorsieht. Mittels einer Vereinbarung, die vor dem 01.11.2017 von beiden Parteien unterzeichnet ist, kann der Mindestlohn von 8,84 €/h ab 01.01.2018 festgelegt werden. Für Rückfragen steht Ihnen die Lohnbuchstelle gerne zur Verfügung.