Havarieerlaß vom 14.12.2017
14. Dezember 2017
Am heutigen Tage wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Erlass herausgegeben, der Empfehlungen zur Vorgehensweise in Notfallsituationen bei der Lagerung von Gülle, Jauche, Gärrückständen enthält.
Die Notwendigkeit dieses Erlasses ist der Tatsache geschuldet, dass aufgrund der hohen Niederschläge eine Aufbringung von Düngemitteln in den letzten Monaten oftmals nicht möglich war. So kann es bei einigen landwirtschaftlichen Betrieben zu akuten Notfallsituationen hinsichtlich der Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdüngern kommen.
Nähere Einzelheiten zum Erlass erhalten Sie hier.
Für Fragen stehen wir Ihnen in der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung!