Umsetzung des Havarie-Erlasses im Landkreis Celle

27. Dezember 2017

Der Landkreis Celle hat für die Umsetzung des Havarie-Erlasses eine "Anzeige zur Vermeidung eines Havariefalls" freigegeben und ein dazugehöiges Merkblatt.

Landwirte können die Anzeige mit dazugehörigen Angaben und Anlagen beim Landkreis einreichen und müssen dann die Genehmigung zur Ausbringung von Gülle, Jauche bzw. Gärresten während der gestzlichen Sperrfrist abwarten.

Auch im Landkreis Celle stehen Tierhalter momentan teilweise vor dem Problem, dass ihre Lagerkapazität für die anfallende Gülle und Jauche für die Zeit bis zum Ende der Ausbringungssperrfrist am 1. Februar aufgrund der dauerhaften Niederschläge nicht ausreicht. In diesem Fall können die unteren Wasserbehörden (hier der Landkreis Celle) in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer nach Prüfung möglicher Alternativen auch innerhalb der Sperrfrist eine Ausbringung auf bewachsene Nutzflächen zulassen.

Bei Fragen zum Antrag/Anzeige senden Sie uns gerne eine E-Mail an: info@landvolk-celle.de

Hier die Dokumente:
Anzeige zur Vermeidung eines Havariefalls

Merkblatt: Vorraussetzungen für die Duldung für das Aufbringen von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf einer landwirtschaftlich genutzen Fläche innerhalb der Sperrfristen