Aktuelles zu Blühstreifen und Begrünung von Brachen mit Honigpflanzen

09. April 2018

Blühstreifen
Aufgrund der Wetterlage und allgemeinen phänologischen Entwicklung wurde der Aussaattermin für die nach dem NAU Programm geförderten Blühstreifen  für 2018 auf den 30.04.2018 verschoben. Je nach Entwicklung der Wachstumsbedingungen ist eine weitere Verschiebung nicht ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dazu ggf. Veröffentlichungen der LWK!

Honigpflanzen
Ab sofort ist der Anbau von Honigpflanzen auf Bracheflächen als einjährige oder dreijährige Variante möglich. Diese Flächen können mit dem Faktor 1,5 für die Erfüllung der ökologischen Vorrangflächen herangezogen werden. Die Aussaat mit einer Mischung von vorgeschriebenen Arten muss bis zum 31.05. erfolgen. Im Jahr 2018 ist es abweichend von den Vorgaben für die einjährige Variante erlaubt, nur eine Pflanzenart auszusäen (z. B. Ölrettich, Phazelie o.ä.).
Achtung!
Die Reinsaat einer Reihe von Arten, insbesondere von Leguminosen, ist nicht erlaubt! Bitte informieren Sie sich vorher genau, welche Art in 2018 als Reinsaat ausgesät werden kann.
Wir halten diese neue Variante zur Gestaltung von blühenden Flächen im Hinblick auf die positive Wirkung auf Insekten und andere wildlebende Arten für sehr wertvoll und bitten Sie, davon rege Gebrauch zu machen!