Hilfe für Landwirte: Umweltministerium erweitert Möglichkeiten der Wasserentnahme für Beregnung
25. April 2019
Pressemitteilung Nr. 45/2019 vom Niedersächsischen Umweltministerium:
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Niederschläge des vergangenen Jahres und der letzten Monate hat das Umweltministerium die Entnahme von Wasser für die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen gelockert. Die unteren Wasserbehörden erhalten damit einmalig und übergangsweise die Möglichkeit, den Zeitraum für die Nutzung von festgeschriebenen Wasserkontingenten von zehn auf 15 Jahre zu verlängern. Landwirte, die bereits jetzt ihre Wasserentnahmekontingente ausgeschöpft haben, bekommen auf Antrag kurzfristig die Möglichkeit, weiter Grund- oder Oberflächenwasser für ihre Beregnungsanlagen zu nutzen.
Umweltminister Olaf Lies: „Wir verschaffen den landwirtschaftlichen Betrieben so etwas Luft und verbessern deren Handlungsspielraum. Klar ist aber auch, dass unsere Wasserressourcen begrenzt sind und wir mit der Menge auskommen müssen, die uns, insbesondere zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, zur Verfügung steht. Ebenso muss eine erhebliche Absenkung der Grundwasserspiegel und damit ein entsprechender Rückgang der Mindestwasserführung unserer Bäche und Flüsse bis zum Trockenfallen vermieden werden. Aufgrund des Klimawandels werden wir mit unseren Wasserressourcen in Zukunft noch schonender und verantwortungsvoller umgehen müssen. Darauf muss sich auch die Landwirtschaft einstellen und z.B. wassersparende Beregnungstechniken einsetzen und entsprechend angepasste Fruchtfolgen wählen."
Die Entscheidung über die Wassermengen, die ein Landwirt zur Beregnung aus dem Grund- oder Oberflächenwasser entnehmen darf, liegt bei der jeweils zuständigen unteren Wasserbehörde. Minister Lies: „Wir erwarten, dass die Landwirtschaft die Verlängerung für fachlich fundierte Neuanträge nutzt. Auf dieser Basis muss eine auf längere Sicht verbindliche Neuregelung für zukünftige Wasserentnahmen gefunden werden." Nach bisheriger Praxis erhält ein Landwirt auf Antrag eine Erlaubnis über die Entnahme, die in der Regel sowohl den einzuhaltenden 10jährigen Entnahme-Durchschnitt als auch das jährliche Maximum festlegt. Pro Jahr dürfen i.d.R. 80 Liter pro Quadratmeter verwendet werden.