Neue Festlegung der roten Gebiete in der zukünftigen Landesdüngeverordnung
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23. Dezember 2020
Auf Basis einer neuen Landesdüngeverordnung werden die nitratbelasteten Gebiete (Rote Gebiete) neu ausgewiesen. Im Moment befindet sich die neue LandesdüngeVO in der Verbändeanhörung. Die Gebiete werden zukünftig feldblock-genau ausgegwiesen und können schon eingesehen werden.
Unter folgendem Link können die aktuell gültigen und die zukünftigen „Roten" Gebiete eingesehen werden:
https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Aktuell gültige Landesdüngeverordnung und damit aktuell gültige „Rote" Gebiete:
Hier müssen die untenstehenden Häkchen gesetzt werden und dann sieht man die augenblicklich geltenden rote Gebiete.
Diese Gebiete gelten zwischen dem 01.01.2021 und dem Inkrafttreten der Neuabgrenzung im März/April 2021 als rote Gebiete mit allen entsprechenden Einschränkungen und Regelungen.
Neue Landesdüngeverordnung / neue „Rote" Gebiete (Feldblöcke) ab Inkrafttreten im März/April 2021:
Ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung gelten "nur" noch die Feldblöcke als rote Flächen, die beim Häkchen "Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO" – "Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete" erkennbar sind. Dazu setzen Sie die Häkchen wie im folgenden Bild dargestellt:
Damit können Sie sich einen Überblick über die eigene Betroffenheit nach Eintreten der neuen Landesdüngeverordnung (April/Mai 2021) verschaffen.
Weitere Informationen:
Die Veröffentlichung des ML dazu finden Sie unter:
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dungeverordnung-karten-fur-rote-gebiete-liegen-vor-195780.html
Eine erste Einordnung dieser neuen Gebietskulisse gibt unser zukünftiger Landvolk-Präsidenten Dr. Holger Hennies:
https://landvolk.net/lpdartikel/duengeverbote-trotz-niedriger-nitratmesswerte/