Neue Festlegung der roten Gebiete in der zukünftigen Landesdüngeverordnung

23. Dezember 2020

Auf Basis einer neuen Landesdüngeverordnung werden die nitratbelasteten Gebiete (Rote Gebiete) neu ausgewiesen. Im Moment befindet sich die neue LandesdüngeVO in der Verbändeanhörung. Die Gebiete werden zukünftig feldblock-genau ausgegwiesen und können schon eingesehen werden.

Unter folgendem Link können die aktuell gültigen und die zukünftigen „Roten" Gebiete eingesehen werden:
https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

Aktuell gültige Landesdüngeverordnung und damit aktuell gültige „Rote" Gebiete:


Hier müssen die untenstehenden Häkchen gesetzt werden und dann sieht man die augenblicklich geltenden rote Gebiete.

Diese Gebiete gelten zwischen dem 01.01.2021 und dem Inkrafttreten der Neuabgrenzung im März/April 2021 als rote Gebiete mit allen entsprechenden Einschränkungen und Regelungen.

Neue Landesdüngeverordnung / neue „Rote" Gebiete (Feldblöcke) ab Inkrafttreten im März/April 2021:
Ab Inkrafttreten der Neuabgrenzung gelten "nur" noch die Feldblöcke als rote Flächen, die beim Häkchen "Entwurf Neufassung NDüngGewNPVO" – "Entwurf mit Nitrat belastete Gebiete" erkennbar sind. Dazu setzen Sie die Häkchen wie im folgenden Bild dargestellt:

Damit können Sie sich einen Überblick über die eigene Betroffenheit nach Eintreten der neuen Landesdüngeverordnung (April/Mai 2021) verschaffen.

Weitere Informationen:
Die Veröffentlichung des ML dazu finden Sie unter:
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dungeverordnung-karten-fur-rote-gebiete-liegen-vor-195780.html

Eine erste Einordnung dieser neuen Gebietskulisse gibt unser zukünftiger Landvolk-Präsidenten Dr. Holger Hennies:
https://landvolk.net/lpdartikel/duengeverbote-trotz-niedriger-nitratmesswerte/